Dichtheitsprüfung
Die Zustands- und Funktionsprüfung
Bei der Dichtheitsprüfung werden Abwasserleitungen und Schächte mithilfe von Luft oder Wasser auf ihre Dichtigkeit geprüft und in einem Protokoll festgehalten.
Unsere Experten informieren Sie gerne darüber, nach welchem Regelwerk geprüft werden muss, damit die Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes erfüllt werden.
Dichtheitsprüfung
Die Dichtheitsprüfung dient in erster Linie zur Feststellung von mit dem Auge nicht erkennbaren Undichtigkeiten, zum Nachweis der Dichtheit nach einer grabenlosen Kanalsanierung und als Nachweisbescheinigung für den Auftraggeber, die Kommune oder den Gesetzgeber.
Unabhängig davon können Gemeinden und Kommunen über individuelle Prüf- und Sanierungsfristen entscheiden. Hierzu wird grundsätzlich zwischen Neubau und Bestandsleitung unterschieden.
Nachweispflicht
Als Betreiber Ihrer abwassertechnischen Anlage sind Sie verpflichtet, sämtliche Abwasserleitungen, Einstiegsschächte und Inspektionsöffnungen auf Schäden und undichte Stellen zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen.
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